Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten sowohl mit dem eigenen Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Bei dem Abziehen der Fahrtkosten gibt es verschiedene Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen alle Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.